Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien enthält vier Forderungen, drei davon auf Bundesverfassungsebene, eine auf einfach gesetzlicher Ebene. Diese lautet: „Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen.“
Schon diese eine Forderung ist mir so wichtig, dass ich unterschreiben werde. Wie die Republik mit dem Fall Groer und folgenden Missbrauchsfällen umgegangen ist, war nicht ausreichend. Wie sie damit immer noch umgeht, ist bis heute nicht ausreichend, wie der Forderungskatalog von Albert Steinhauser aus dem Jahr 2010 zeigt. Die Klasnic-Kommission als kirchennahe Anlaufstelle für Opfer ist nicht ausreichend, es braucht eine staatliche Untersuchungskommission. Diese sollte sich auch der Aufklärung von Verdachtsfällen von Missbrauch in staatlichen Heimen widmen. Mehr noch: Sie sollte sich grundsätzlich der Aufklärung von Missbrauch widmen.
Also muss ich hier schon zum Volksbegehrenstext zwei Anmerkungen machen: Ich wünschte erstens, es würde ein „Bundesgesetz zur Aufklärung von Missbrauchs- und Gewaltverbrechen“ fordern und das nicht auf kirchlichen Missbrauch einschränken. Mir sind andere Opfer nicht weniger wert. Und zweitens hätte ich es gerne genauer: Was soll in diesem Gesetz drinnen stehen? Ich brauche keinen ausformulierten juristischen Text, keine Gesetzesvorlage, aber „Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung von X“ ist halt gar dürftig. Ein guter Ausgangspunkt wäre der Forderungskatalog oben. Da sollte dann explizit drinnen stehen, wie mit Fällen im kirchlichen Umfeld umzugehen ist.
Aber gut, das sind keine Gründe, nicht zu unterschreiben. Wie gesagt, ich halte das für wichtig und will die Diskussion in diesem Bereich unterstützen.
Die Kirchen-Privilegien
Schwieriger sind für mich die drei Forderungen zur Bundesverfassung: Abschaffung kirchlicher Privilegien, klare Trennung von Kirche und Staat, Streichung gigantischer Subventionen. Alle drei finde ich grundsätzlich richtig – und doch muss ich auch jenen KritikerInnen recht geben, die den Text unklug, tendenziös und oberflächlich genannt haben.
Es gibt Dinge, meist kleinere, die unterschreibe ich sofort: Religionslehrer an öffentlichen Schulen, öffentlich bezahlt, aber nach kirchlichem Dienstrecht angestellt? Finde ich falsch. Verpflichtende Religionssendungen im ORF? Das sollte eine rein redaktionelle Entscheidung sein. Kirchliche Fakultäten an staatlichen Universitäten? Finde ich wirklich nicht zeitgemäß. Die Kirche hat Anspruch auf Meldedaten, um Kirchensteuer einzuheben? Geht gar nicht.
Aber dann wird es komplizierter: Kirchliche Privatschulen und Kindergärten werden mit öffentlichen Mitteln massiv gefördert, das ist vertraglich abgesichert. Jede einzelne nichtkirchliche Privatschule muss um Förderungen kämpfen. Warum fordert das Volksbegehren die Streichung des „kirchlichen Privilegs“? Ist das wirklich mein Zugang? Oder will ich eine gleich gute Förderungsregel für andere Privatschulen auch? Ich habe keine endgültige Antwort darauf, denn ich bin sicher auch kein Freund einer Privatisierung, vor allem aber Ökonomisierung des Bildungssystems. Aber eine Förderung nicht kommerzieller Privatschulen finde ich nicht grundsätzlich verwerflich.
Anders gesagt: Wer fordert, dass den kirchlichen Schulen und Kindergärten die Finanzierung gestrichen wird, muss mir ein plausibles Alternativkonzept anbieten. Zumindest in Eckpunkten. Und dann will ich eine/n gute/n BildungspolitikerIn, der/die mir sagt: So machen wir es dann und es wird besser sein. Aber nur zu sagen: „Das ist ein Kirchenprivileg, da streichen wir“ – das reicht mir nicht. Unser Bildungssystem braucht dringend großflächige Reformen, da unterstütze ich eine Einzelmaßnahme, die gegen die Kirche gerichtet ist, statt für die Kinder das Bestmögliche zu präsentieren, nicht mit Enthusiasmus. Wenn in einer sinnvollen Gesamtreform den kirchlichen Schulen die Bevorzugung gestrichen wird, dann bin ich dafür. So herum gehört das gedacht. Aber gut: Ich kann unterschreiben und dazusagen, dass ich in einem Bildungssystem der Zukunft keine große Rolle kirchlicher Privatschulen sehen will. Passt.
Was fördern?
Und bei manchen „Privilegien“ bin ich von ihrer Streichung einfach nicht überzeugt: Kirchliche Güter werden vom Bundesdenkmalamt saniert. Grundsätzlich verstehe ich den Erhalt des kulturellen Erbes als öffentliche Aufgabe und dass wir christlich geprägt waren ist ein historisches Faktum. Ich will keinen Blankoscheck ausstellen: Vielleicht ist die Verteilung zwischen Kosten für die Republik und Vorteilen für die Kirche wirklich problematisch und gehört geändert. Kann ich mir schon vorstellen. Aber dann hätte ich das gerne dokumentiert und kulturpolitisch diskutiert. Auf der Website des Volksbegehrens finde ich kein Wort dazu.
Ähnliches gilt für die Absetzbarkeit von Kirchensteuer und Spenden und die Befreiung von Gotteshäusern von der Grundsteuer. Ich bin Atheist. Ich persönlich lege keinen Wert auf die Förderung von religiösen Gemeinschaften. Aber: Ich verstehe, dass religiöse Menschen das tun.
Man kann natürlich sagen: Das ist deren Angelegenheit, Religion ist Privatsache, was geht das die Nicht-Religiösen an, warum sollen die das mitfinanzieren? Bloß erinnert mich das an die Kulturförderungsdiskussion: Musik, Malerei, Bildhauerei, Literatur und so weiter werden aus Steuermitteln von Menschen finanziert, die sie niemals konsumieren werden. Mir ist das wichtig, ich verteidige das jedes Mal.
Ich verteidige auch Sportförderungen, obwohl ich keinen Sport mache und schon gar keine Sportevents besuche. Ich finde, das ist eine öffentliche Aufgabe. Das fördert „die Gesellschaft“, das gesellschaftliche Leben. Ich unterstütze aus genau diesem Grund die Förderung vieler anderer Vereine: Weil eine Gesellschaft nicht nur eine nackte Kosten-Nutzen-Rechnung ist. Und da habe ich kein plausibles Argument, warum ich einer Förderung für einen Verein, der historische Traktoren renoviert, zustimme – aber jegliche Förderungen für die größten sozialen Gebilde in diesem Land, nämlich Religionsgemeinschaften, aus Prinzip ablehnen sollte. Außer ich wäre grundsätzlich antireligiös, das will das Volksbegehren aber nicht sein.
An dieser Stelle muss man auch sagen: Es gibt in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften, und für alle diese gilt der selbe Gesetzesrahmen. Dass die katholische Kirche besonders profitiert, weil sie die meisten Privatschulen betreibt oder die meisten Kirchen restaurieren lässt, liegt an ihrer (historischen) Größe. Vor dem Gesetz genießen die anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gleiche Rechte.
Natürlich: Wäre ich so radikal antireligiös, dass ich in jedem gläubigen Menschen eine Bedrohung der Freiheit der Welt sehen würde, dann müsste ich gegen jede religiöse Organisation politisch vorgehen. An seinen polemischten Stellen liest sich die Website des Volksbegehrens ein wenig so, aber ich sehe das anders. Religionsgemeinschaften sind nicht nur hierarchische Männerbünde, die Kinderschänder schützen. Das sind auch tausende Freiwillige, die sozial Schwache versorgen, für Entwicklungshilfe Spenden sammeln oder sich um AsylwerberInnen kümmern. Zwei Sätze in den Erläuterungen des Volksbegehrens finde ich ausgesprochen zynisch: „Kirchliche Organisationen greifen in großer Zahl auf Zivildiener zu, die zum großen Teil der Staat bezahlt. Die Kirche schmückt sich dann mit ihrem sozialen Engagement“. Na zum Glück tun sie das. (Ich sage als Atheist ja nie “Gott sei Dank”.)
Ich komme aus der Globalisierungskritik. In dieser Bewegung haben religiöse und linke und links-religiöse Organisationen miteinander gestritten, aber letztlich an einem Strang gezogen. Im Tränengasnebel von London, Prag und Genua waren wir alle eins. Das hat mich zutiefst geprägt. Die Gegner sind andere.
Die Gegner sind andere
Das bringt mich zum letzten Punkt: Die Trennung von Kirche und Staat. Formal ist sie natürlich längst vollzogen, die historischen Restln sind symbolischer Art. Wir haben aber ein reales Problem: Eine breite, konservative Grundstimmung, die uns gesellschaftspolitisch lähmt. Dass die Missbrauchsfälle nicht mit aller Kraft aufgeklärt wurden, liegt nicht am jahrzehntealten Konkordat. Es liegt am aktuellen politischen Establishment. Dass ÖVP-Chef Spindelegger keine Eheschließung für Homosexuelle will, und schon gar nicht am Standesamt, wo sie Heteros begegnen könnten, liegt nicht an Kardinälen, Bischöfen oder Pfarrern. Es liegt an Spindelegger und der ÖVP. Auch die SPÖ hat schon erklärt, das Konkordat nicht mal verhandeln zu wollen, (die Grünen wollen verhandeln, die Freiheitlichen lavieren herum), auch der Kanzler möchte in gesellschaftspolitischen Fragen Ruhe im Wahlkampf und die PensionistInnen nicht verschrecken (während er ihr Sparbuch irgendwie verteidigt). Aber immerhin: Die SPÖ würde einen progressiven Kurs in vielen Fragen mittragen, wenn man sie in einer Koalition dazu schubsen würde.
Diese ÖVP will aber nicht (und ich kenne einige ChristInnen, für die die ÖVP genau deshalb unwählbar ist). Solange das so ist, werden wir in Österreich eine stockkonservative Gesellschafts- und Familienpolitik haben, werden wir bei Mißbrauchsfällen die Tuchent drüberbreiten und das Volksbegehren können wir uns auch bei ein paar hunderttausend Unterschriften in die Haare schmieren. In Österreich geht’s nicht um die Trennung von Kirche und Staat, sondern von Staat und ÖVP. Wir brauchen andere Mehrheitsverhältnisse.
So.
Und weil man eine progressivere Gesellschaftspolitik nur bekommt, wenn man dafür kämpft und auch signalisiert, dass man das will, werde ich am Montag auf dem Gemeindeamt unterschreiben. Mit ein klein wenig Bauchweh.